Sommerjob und Steuern

Auch für den Sommerjob gelten ähnliche Rahmenbedingungen wie für ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Die finanziellen Ansprüche – wie beispielsweise ob man Anspruch auf aliquotes Urlaubs- und Weihnachtsgeld hat – sind im anzuwendenden Kollektivvertrag geregelt. Für jedes gearbeitete Monat entsteht außerdem Urlaubsanspruch im Ausmaß von zwei Tagen. Wird der Urlaub nicht konsumiert, besteht Anspruch auf Urlaubsersatzleistung. Am Beginn der Tätigkeit sollte sich jeder Sommerjobber seine Anmeldung bei der Sozialversicherung aushändigen lassen und am Ende jedes Monats hat man außerdem Anspruch auf eine korrekte Lohn- oder Gehaltsabrechnung.

Zu guter Letzt erhält man nach Ablauf des Jahres über die Arbeitnehmerveranlagung auch noch die bezahlte Steuer zurück und kann eventuell auch noch ein Pendlerpauschale geltend machen.

Wer übereifrig und älter als 19 Jahre ist und im Kalenderjahr mehr als EUR 10.000,00 (nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) verdient, verliert jedoch den Anspruch auf Familienbeihilfe. Gleichzeitig gehen auch die mit der Familienbeihilfe gekoppelten Absetzbeträge und Familienbonus-Plus verloren.

Höherversicherung in der staatlichen Pensionsversicherung als echte Alternative zur privaten Zusatzpension

Seit Jahrzehnten wird von der Pensionslücke gesprochen und damit darauf hingewiesen, dass man doch gefälligst eine private Zusatzversicherung abschließen soll, damit man später einmal genug Geld zur Verfügung hat.

Dabei wird üblicherweise nur an Produkte gedacht, die von Versicherungsanstalten angeboten werden. Völlig unbeachtet auf dem Schauplatz der Pensionssicherungsprodukte gibt es die Möglichkeit, in der staatlichen Pensionsversicherung eine sogenannte Höherversicherung zu beantragen. Ein Vergleich der Varianten (Höherversicherung in der staatlichen Pensionsversicherung oder private Zusatzversicherung) zeigt, dass die staatliche Pensionsversicherung eine äußerst günstige Alternative darstellt.

Beispiel 1: Ein 50jähriger Mann tätigt einen Einmalerlag in Höhe von EUR 10.000,00. Als Höherversicherung erzielt er damit bei Pensionsantritt mit 65 Jahren eine um EUR 66,60 höhere Pension. Der gleiche Betrag ebenfalls als Einmalerlag in einer privaten Zusatzversicherung bringt gerade einmal etwa EUR 26,00 garantiert und vielleicht mit Gewinnbeteiligung EUR 35,00 pro Monat. Die EUR 35,00 aus der privaten Zusatzversicherung werden erst mit dem Überschreiten des ...mehr lesen